Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

In der Gemarkung Kölbingen wurden die Flurstücksgrenzen im Rahmen der vereinfachten Umlegung „Auf der Leerbitz“ durch den Beschluss über die vereinfachte Umlegung bestimmt und abgemarkt. Der Beschluss besteht aus einer Karte, in der die geänderten Grenzen gekennzeichnet sind und aus einem Verzeichnis in dem alle tatsächlichen und rechtlichen Änderungen der Grundstücke und weitere Angaben der von der vereinfachten Umlegung betroffenen Flurstücke eingetragen sind. Von der Abmarkung der neuen Baugrundstücke sind auch die nachfolgend aufgeführten, an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücke (Außenanliegerinnen und Außenanlieger) betroffen.

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15.01.2026 | Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Buchholz

In der Gemarkung Griesenbach wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 00079138/2024 aktualisiert.

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Auszug aus den Geobasisinformationen - barrierefrei
Auszug aus den Geobasisinformationen - barrierefrei
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In der Gemarkung Roth-Oettershagen wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 2965/2025 aktualisiert.

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Liegenschaftskarte

Nach § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 8. Oktober 2025 aufgestellte 1. Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Buckensteiner Feld“, Gemeinde Brachbach, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, in Kraft gesetzt wird.

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Öffentliche Mitteilungen

In der Gemarkung Jahrsfeld wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SQ 00000903/2026 aktualisiert.

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