Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Brunnenweg - Oststraße“ vom 31.03.2025 am 06.05.2025 unanfechtbar geworden ist.

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Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Neurom“ vom 19.03.2025 am 29.04.2025 unanfechtbar geworden ist.

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In der Gemarkung Maxsain, Flur 2, Flurstück 322/1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 04.04.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

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Skizze zur Grenzniederschrift - nicht barrierefrei

In der Gemarkung Westerburg wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 98651/2024 aktualisiert.

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Auszug aus den Geobasisinformationen - barrierefrei

In der Gemarkung Baumbach wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 00201486/2021 aktualisiert.

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Auszug aus den Geobasisinformationen - nicht barrierefrei

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