Pressetermin im VermKA Westerwald Taunus

Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2020
Von links: Markus Kratzer (Rhein-Zeitung Altenkirchen), Ramona Fehse (Fachgruppenleiterin Immobilienmarktdaten), Isabel Herbster (Vermessungsreferendarin), Bernd Stumpf (Geschäftsstelle Gutachterausschuss), Günter Steudter (Vorsitzender des Gutachterausschusses), Wolfgang Schuld (Behördenleiter VermKA WWT), Christian Paulik (Abteilungsleiter Bodenmanagement)

Am 28.04.2019 fand ein aufgrund der Corona-Pandemie nach den Hygienevorschriften gestalteter Pressetermin „auf Abstand“ über die Fortschreibung der Bodenrichtwerte im Bereich des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus zum Stichtag 01.01.2020 statt.

Hierzu wurde Markus Kratzer, Redaktionsleiter der Rhein-Zeitung in Altenkirchen, über die Ableitung der aktuellen Bodenrichtwerte sowie über aktuelle Entwicklungen des Grundstücksmarktes in Rheinland-Pfalz ausführlich informiert. Behördenleiter Wolfgang Schuld, Abteilungsleiter Bodenmanagement Christian Paulik, Fachgruppenleiterin Immobilienmarktdaten Ramona Fehse sowie der Vorsitzende des Gutachterausschusses Günter Steudter gingen dabei insbesondere auf die Entwicklung der Bodenwerte für den Bereich Westerwald-Taunus ein. In allen Teilmärkten sind von 2018 bis 2020 Steigerungen in den Bodenwerten erkennbar, die sich zwischen rd. 3 % bei den landwirtschaftlichen Flächen, rd. 8 % bei den Wohnbauflächen und rd. 10 % bei den Gewerbeflächen bewegen.

Insbesondere wurde die Thematik der Bodenrichtwerte für Gewerbegebietsflächen besprochen, der sich der Gutachterausschuss bei der diesjährigen Fortschreibung schwerpunktmäßig gewidmet hat. Dazu wurde neben der Kaufpreisauswertung ein Zielbaum herangezogen, in dem die für die Wertigkeit von Gewerbeflächen wesentlichen Kriterien (Infrastruktur, Nähe zu Autobahnen, Nutzung, Bodenwertniveau in der jeweiligen Gemeinde, Einzugsgebiet etc.) eingeflossen sind. Mithilfe dieser Auswertung, vielen Einzelgesprächen mit den Bauämtern der Verbandsgemeinden und unter Berücksichtigung der aktuellen Kauffälle wurden Bodenrichtwerte für Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erarbeitet und als Beschlussvorlage dem Gutachterausschuss vorgelegt. Dadurch konnte bei den gewerblichen Bodenrichtwerten eine Stimmigkeit unter den einzelnen gewerblichen Gebieten innerhalb des Bereichs Westerwald-Taunus erzielt werden.

Auch die besondere Situation der Bodenrichtwerte für Waldflächen in Zeiten der seit 2018 herrschenden Trockenheit und des Borkenkäferbefalls sowie die Folgen der Corona-Pandemie auf den Immobilienmarkt waren Thema.

Veröffentlichungen zu diesen Themen werden durch Herrn Kratzer in den entsprechenden Regionalausgaben der Rhein-Zeitung erfolgen.

Teilen

Zurück